FAQ

Bitte nehmen Sie diese Sammlung häufiger Fragen und dazugehöriger Antworten zu Kenntnis, bevor Sie die Studienberatung aufsuchen. Falls danach noch Fragen offen bleiben, können Sie sich selbstverständlich gerne an die Studienkoordination und -beratung wenden.

Fragen und Antworten für Studienanfänger

Allgemeine Fragen und Antworten zum Studium

Fragen und Antworten zum B.A.-Studienabschluss

!Neue Prüfungsordnungen im B.A.!

Fragen und Antworten zum M.A.


Fragen und Antworten für Studienanfänger

Was muss ich am Anfang beachten, um nichts falsch zu machen?

Für einen optimalen Start in Ihr Studium der Religionswissenschaft gilt es, drei wichtige Dinge zu beachten:

  1. Nehmen Sie an der Einführungsveranstaltung zu Semesterbeginn teil. In ihrem Rahmen findet auch die obligatorische Studienberatung für Erstsemesterstudierende statt. Wann diese stattfindet, können Sie den aktuellen Meldungen dieser Seite oder dem Brief, den Sie nach Ihrer Einschreibung von uns zugesandt bekommen haben, entnehmen.
  2. Schauen Sie in die studienrelevanten Dokumente (Studienordnung, Studienführer, Modulhandbuch), um die wichtigsten Fragen zu klären. Diese Dokumente liegen am Blauen Brett aus, Sie können Sie aber auch herunterladen.
  3. Besorgen Sie sich ein kommentiertes Vorlesungsverzeichnis (KVV), und achten Sie auch dort besonders auf die Hinweise auf den ersten Seiten. Dort finden Sie gerade als Studienanfänger noch weitere wichtige Hinweise und Termine. Das KVV bekommen Sie ebenso am Blauen Brett oder können die jeweils aktuelle Version herunterladen.

Welche notwendigen Dokumente und Informationen zum Studiengang gibt es, und wo sind diese erhältlich?

Grundsätzlich finden Sie alle für Sie notwendigen Informationen in folgenden Dokumenten, die Sie herunterladen oder kostenlos im Regal vor dem Sekretariat des Lehrstuhls für Religionswissenschaft (GA 7/62) erhalten können: Studienführer, Modulhandbuch, das kommentierte Vorlesungsverzeichnis des laufenden Semesters.

Wann finden verpflichtende Studienberatungen statt?

Eine obligatorische Studienberatung für Erstsemester findet jeweils in der ersten Woche des Semesters im Rahmen der Einführungsveranstaltung statt. An dieser Beratung müssen Sie teilnehmen, da Ihnen dort wichtige Informationen für Ihren weiteren Studienverlauf mitgeteilt werden.

Falls Sie diese Studienberatung verpasst haben, so wenden Sie sich dringend an die Studienkoordinatorin des Lehrstuhls für Religionswissenschaft.

Weitere verpflichtende Studienberatungen finden nach Beendigung des zweiten sowie des vierten Semesters, jeweils in der ersten Vorlesungswoche des folgenden Semesters, statt.

Welche Veranstaltungen müssen in den ersten Semestern besucht werden?

Die folgenden Veranstaltungen müssen zu Beginn Ihres Studiums, mindestens aber in den ersten drei Semestern des Studiums belegt werden: Einführung in die Religionswissenschaft (GR01-1, ehemals SR01-1) im ersten Wintersemester Ihres Studiums Grundbegriffe der Religionswissenschaft (GR01-2, ehemals SR01-2) und Allgemeine Religionsgeschichte (GR01-3, ehemals MR07-0) im ersten Sommersemester Ihres Studiums. Die Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten (GR01-4, ehemals SR01-3) ist ebenso verpflichtend: Sie wird in jedem Semester angeboten; besuchen Sie sie also in Ihrem ersten Semester.

Um die Modulteile GR01-1 und GR01-2 abzuschließen, müssen Sie jeweils am Ende des Semesters eine mündliche Prüfung ablegen. Sollten Sie nicht bestehen, so haben Sie die Möglichkeit, die Prüfung am Ende der vorlesungsfreien Zeit zu wiederholen. Die Prüfungstermine werden rechtzeitig bekannt gegeben und die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt über Listen am Blauen Brett. Die Noten beider mündlicher Prüfungen ergeben die Modulnote des Moduls GR01. Nach dreimaligem Nichtbestehen einer der beiden Prüfungen, ist ein Studienabschluss in Religionswissenschaft nicht mehr möglich.

Wie muss sich der Stundenplan zusammensetzen?

Im Fach Religionswissenschaft gibt es keinen festen Stundenplan. Bei der Erstellung Ihres Planes sind nur die folgenden Regeln wichtig: Im Bereich der MR-Module müssen Sie zuerst die Grundlagenmodule (MR01 - MR06) besuchen, bevor Sie an den zugehörigen Vertiefungsveranstaltungen in MR07 teilnehmen. Zudem sollten Sie sobald wie möglich das Grundlagenmodul GR01 (ehemals SR01 und die Vorlesung „Allgemeine Religionsgeschichte“ in MR07-0, siehe unten) absolvieren - zum Einen, weil es Ihnen wichtige Grundkenntnisse vermittelt, zum Anderen, weil der erfolgreiche Abschluss Voraussetzung für die Teilnahme an den SR-Modulen ist. Abgesehen von diesen beiden Regeln können Sie aus dem jeweiligen Veranstaltungsangebot in jedem Semester relativ frei auswählen, müssen allerdings dabei beachten, dass Sie im Laufe Ihres Studiums sämtliche Pflichtmodule und drei (nach früheren Studienordnungen: vier) der sechs Wahlpflichtmodule in der materialen Religionsgeschichte erfolgreich und vollständig absolvieren. Im Studienführer wie auch im Studienverlaufsplan für den B.A.-Studiengang Religionswissenschaftler ist ein empfohlener Verlaufsplan abgedruckt, an dem Sie sich orientieren können.

Die folgenden Veranstaltungen müssen in den ersten Semestern des Studiums belegt werden: Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten (GR01-4, ehemals SR01-3) in Ihrem ersten Semester, Einführung in die Religionswissenschaft (GR01-1, ehemals SR01-1) im ersten Wintersemester Ihres Studiums, Grundbegriffe der Religionswissenschaft (GR01-2, ehemals SR01-2) und Allgemeine Religionsgeschichte (GR01-3, ehemals MR07-0) im ersten Sommersemester Ihres Studiums.

Wie können die Wahlpflichtmodule im Bereich der materialen Religionsgeschichte (MR-Module) ausgewählt werden?

Von den sechs Wahlpflichtmodulen der materialen Religionsgeschichte müssen Sie im Laufe Ihres B.A.-Studiums drei (nach älteren Studienordnungen: vier) belegen. Sie können diese völlig frei wählen - im Gegensatz zu früheren Studienodrnungen auch unabhängig von Ihrem zweiten Studienfach. Keinesfalls ist es allerdings möglich, eine Veranstaltung für beide Studienfächer (also doppelt) anzurechnen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an die Studienberater.

Müssen religionsrelevante Sprachen oder Methoden schon im B.A. belegt werden? Welche Sprachen kommen dabei in Frage?

Im Rahmen des B.A.-Studiengangs haben Sie nach der neuen Studienordnung über das Modul GR 02 ("Sprachliche und methodische Grundlagen der Religionsforschung") die Möglichkeit, sich eine religionsbegründende Sprache oder Methoden der empirischen Religionsforschung anzueignen. Für den B.A.-Abschluss ist nur wichtig, dass Sie das Modul absolvieren, mit welchen Kursen dies geschieht, können Sie anhand Ihrer Interessen entscheiden. Als Voraussetzung für das M.A.-Studium sind allerdings vertiefte Kenntnisse mindestens einer religionsbegründenden Sprache sowie Grundkenntnisse sozialempirischer oder historischer Methoden im Umfang von 5 CP vorzuweisen. Falls Sie also den religionswissenschaftlichen Master studieren wollen, sollten Sie Ihre Kurse im Modul GR02 entsprechend auswählen. Welche Kurse dann Sinn machen, hängt zum Einen von Ihrer Vertiefung im religionshistorischen Bereich ab (die Sprache sollten Sie entsprechend wählen), zum Anderen von Ihrem Zweitfach und dem Angebot im Optionalbereich: Um sowohl die Sprach- als auch die Methodenvoraussetzunge für das MA-Studium zu erfüllen, reicht das Modul GR02 nicht aus - Sie sollten also entscheiden, welche Kenntnisse Sie dort erwerben, und welche Sie an anderer Stelle in Ihrem Studium erwerben können. (Haben Sie beispielsweise eine Regionalwissenschaft als Zweitfach und lernen dort sowieso einen passende Sprache, sollten Sie das Modul GR02 dafür nutzen, um sozialwissenschaftliche Methoden zu lernen; ist Ihr Zweitfach dagegen beispielsweise Soziologie oder Pädagogik, können Sie dort Ihre Methodenkenntnisse erwerben und in GR02 Sprachkurse belegen.) Insgesamt gilt: Ob Sie die für den Master erforderlichen Kenntnisse im Rahmen des B.A.-Studiengangs Religionswissenschaft, in Ihrem Zweitfach, dem Optionalbereich oder außerhalb der Universität erwerben, spielt dabei letztlich keine Rolle.

Für Studierende nach der alten Studienordnung gilt Ähnliches. Anders ist nur, dass das entsprechende Modul in der alten Studienordnung (MR08) entweder Sprach- oder Ersatzveranstaltungen vorsieht. Wenn Sie also nicht den religionswissenschaftlichen Master studieren wollen oder alle notwendigen Kenntnisse bereits im Zweitfach und dem Optionalbereich erworben haben, können Sie hier anstelle der Sprachkurse einfach Veranstaltungen Ihrer Wahl aus dem restlichen Studienangebot der Religionswissenschaft belegen. Sie müssen dabei nur je eine Veranstaltung aus dem SR- und eine aus dem MR-Bereich wählen und auf die notwendige CP-Gesamtzahl (6 CP, also 3 CP pro Veranstaltung) kommen. Wenn Sie den Master studieren wollen, gelten ähnliche strategische Überlegungen wie oben.

Beachten werden muss grundsätzlich: Sprachkurse, die im Rahmen des Optionalbereichs oder des zweiten Studienfachs absolviert werden, können nicht für das Modul GR02 (alte Studienordnung: MR08) angerechnet werden, da Doppelanrechnungen nicht möglich sind.

Als für das Modul GR02/MR08 sowie die Masterzulassung anerkannte Sprachen gelten: Arabisch (Islam), Althebräisch (Judentum), Altgriechisch, Latein (Christentum), Japanisch, Koreanisch, Chinesisch (ostasiatische Religionen), Sanskrit (indische Religionsgeschichte).

In speziellen Fällen können unter Umständen andere Sprachen berücksichtigt werden. Zur Klärung solcher Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Lehrstuhls.

Allgemeine Fragen und Antworten zum Studium

Was ist bei der Erstellung von Hausarbeiten zu beachten?

Grundsätzlich gilt, dass Sie bis zum Ende ihres B.A.-Studiums mindestens vier (nach der alten Studienordnung: drei) Hausarbeiten im Fach Religionswissenschaft geschrieben haben müssen, die mindestens mit der Note 4,0 benotet sind. Zur genauen Absprache von Thema, Aufbau und Länge setzten Sie sich auf jeden Fall mit dem betreffenden Dozenten in Verbindung. Am Blauen Brett (gegenüber GA 7/62) können Sie einen Leitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten erhalten, dem Sie Tipps zur Erstellung von Hausarbeiten und Richtlinien für die Einhaltung von formalen Kriterien entnehmen können; diesen können Sie auch herunterladen.

Wann erscheint das neue kommentierte Vorlesungsverzeichnis?

Aufgrund der Tatsache, dass in die Erstellung des KVV die Angaben vieler beteiligter Fächer einfließen, kann das neue KVV meist erst einige Wochen nach Ende der Vorlesungszeit des vorausgegangenen Semesters erscheinen. Dann ist es umsonst im Geschäftszimmer (GA 7/162) und auf dieser Homepage erhältlich.

Wir bemühen uns darüber hinaus, Ihnen bereits frühzeitig eine vorläufige Übersicht über solche Veranstaltungen des kommenden Semesters, die vom Lehrstuhl für Religionswissenschaft angeboten werden, bereitzustellen. Diese Übersicht finden Sie dann auf dieser Homepage im Bereich Lehre.

Wie läuft die Bescheinigung von Seminaren ab?

All Ihre Studienleistungen werden über das Verwaltungssystem VSPL erfasst. Deshalb ist es wichtig, dass Sie selbst sich dort innerhalb der angegebenen Fristen für eine Veranstaltung anmelden, damit Ihnen später dort Teilnahme und Punkte bescheinigt werden können. Sie sollten sich außerdem gegebenenfalls wieder abmelden, falls Sie die betreffende Veranstaltung doch nicht besuchen - andernfalls wird die Veranstaltung als "nicht bestanden" in Ihrem Transcript of Records erscheinen. Die jeweiligen Fristen können Sie den Informationen zu einer Veranstaltung im KVV entnehmen.

Ihre Dozierenden bescheinigen Ihnen dann nach Abschluss einer Veranstaltung in VSPL die von Ihnen erbrachte Leistung. Sie bekommen eine automatische Mail von VSPL, sobald dort für Sie eine Leistung eingetragen wurde – achten Sie darauf, dass dies auch geschieht bzw. fragen Sie andernfalls beim betreffenden Dozierenden nach.

Am Ende Ihres Studiums wird aus diesen Daten Ihr „Transcript of Records“, also die Übersicht aller Ihrer Leistungen zusammengestellt.

Bei Problemen mit VSPL und weiteren Fragen zu diesem Bereich steht Ihnen die Studienkoordinatorin als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Sie kann Ihnen Hilfestellung zu allgemeinen VSPL-Fragen sowie zu Ihrem eigenen Konto geben, nicht allerdings Eingaben von Kursen anderer Dozierender verändern. In letzem Fall müssten Sie sich direkt an die betreffenden Dozierenden wenden.

Wie funktioniert die Nacherfassung in VSPL?

Sind noch nicht alle der von Ihnen erbrachten Leistungen oder absolvierten Veranstaltungen in VSPL erfasst (etwa, weil die Veranstaltungen schon mehrere Semester zurückliegen), so müssen Sie diese rechtzeitig vor Ihrer Abschlussprüfung nacherfassen lassen. Dazu muss zunächst von Ihnen das folgende Formular ausgefüllt werden. Auch alle weitere Schritte sind in diesem Formular beschrieben.

Wie kann man sich für die Veranstaltungen des Studiengangs anmelden?

Die Anmeldung zu Veranstaltungen erfolgt in der Religionswissenschaft über das Verwaltungssystem VSPL. Bitte beachten Sie, dass es dringend notwendig ist, sich innerhalb vorgegebener Fristen zu den von Ihnen besuchten Veranstaltungen anzumelden, da Ihnen sonst die dort erbrachte Leistung nicht angerechnet werden kann. Ebenso müssen Sie sich innerhalb vorgegebener Fristen wieder von einer Veranstaltung abmelden, wenn Sie an ihr wider Erwarten nicht teilnehmen, da diese Veranstaltung sonst in Ihrem Transcript of Records als „nicht bestanden“ geführt wird. Falls sich dies erst nach Ablauf der Frist entscheidet (etwa aufgrund von längerer Krankheit), kontaktieren Sie bitte den betreffenden Dozierenden.

Bei Problemen mit VSPL und weiteren Fragen zu diesem Bereich steht Ihnen die Studienkoordinatorin als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

An wen kann man sich bei weiteren Fragen wenden?

Bei weiteren Fragen können Sie sich selbstverständlich an die Ansprechpartner des Lehrstuhls wenden – wer für Ihr Anliegen der richtige Ansprechpartner ist, können Sie dieser Übersicht entnehmen.

Wir bitten Sie sehr, sich an die Sprechzeiten der einzelnen Mitarbeiter zu halten und diese nur innerhalb der angegebenen Sprechzeiten aufzusuchen. Die Sprechzeiten können Sie im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis oder auf dieser Homepage nachlesen. Bitte beachten Sie, dass vereinzelt eine vorherige Anmeldung notwendig ist.

Fragen und Antworten zum B.A.-Studienabschluss

Welche während des Studiums erbrachten Leistungen sind für die B.A.-Note relevant?

Insgesamt gehen drei Modulnoten in die Endnote ein. Welche dies sind, hängt auch davon ab, wann Sie mit Ihrem Studium der Religionswissenschaft begonnen haben. Bitte entnehmen Sie diese Information deshalb dem für Sie gültigen Studienführer.

Die Noten aus den übrigen von Ihnen absolvierten Modulen gehen nicht in Ihre Endnote ein, erscheinen aber auf Ihrem Transcript of Records.

Muss eine mündliche Abschlussprüfung abgelegt werden?

Im Fach Religionswissenschaft müssen Sie keine mündliche B.A.-Prüfung ablegen. Die dafür angesetzten Kreditpunkte erwerben Sie bereits im Verlauf ihrer Studiums.

In welchem Fach kann die B.A.-Arbeit geschrieben werden?

Sie können frei wählen, in welchem Ihrer beiden B.A.-Fächer Sie ihre B.A.-Arbeit schreiben wollen.

Wer von den am Lehrstuhl Lehrenden ist für die Abnahme dieser Arbeit prüfungsberechtigt?

Sie können ihre B.A.-Arbeit nur bei Lehrenden schreiben, die direkt am Lehrstuhl beschäftigt sind, und nicht bei Dozierenden anderer beteiligter Fächer. Eine Liste der aktuell prüfungsberechtigten Personen entnehmen Sie bitte der Homepage des Prüfungsamtes der Evangelisch-Theologischen Fakultät.

!Neue Prüfungsordnungen im B.A.!

Was hat sich im Vergleich zum „alten“ BA geändert?

Zur besseren Übersicht über die wichtigsten Änderungen haben wir für Sie eine Tabelle erstellt. Bitte schauen Sie für alle Detailfragen dennoch in das entsprechende Modulhandbuch und die Prüfungsordnung unter Dokumente.

Ist ein Wechsel zur neuen Prüfungsordnung zu empfehlen?

Insgesamt gilt: Die neue Studienordnung bietet Ihnen einige zusätzliche Freiheiten, die Ihnen das Studium erleichtern können – allerdings hat sich die Studienstruktur deshalb so verschoben, dass Sie in manchen Bereich mehr Punkte erarbeiten oder andere Leistungen erbringen müssen. Deshalb kann man recht allgemein sagen: Grundsätzlich ist ein Wechsel dann sinnvoll, wenn Sie noch am Anfang Ihres Studiums stehen.

Nach der neuen Studienordnung müssen nicht mehr 4 Wahlpflichtmodule (MR01-MR06), sondern nur noch 3 gewählt werden. Sollten Sie noch kein 4. Wahlpflichtmodul angefangen haben, so ist ein Wechsel zu empfehlen. Der Bereich der Systematischen Religionswissenschaft (SR) bietet nach der neuen Studienordnung wesentlich mehr Wahlmöglichkeiten. Da Sie die Module SR02 bis SR04 ohnehin erst nach dem Abschluss der Grundlagenveranstaltungen belegen dürfen, empfiehlt sich auch für diese Module des Studiengangs ein Wechsel für Studienanfänger. Sollten Sie unsicher sein, ob sich ein Wechsel für Sie lohnt, so wenden Sie sich doch bitte in Ihrer Sprechstunde an unsere Studienkoordinatorin Hanna Steppat.

Wie funktioniert der Wechsel?

Sie müssen erst bei der Anmeldung zu Ihrer Abschlussprüfung angeben, nach welcher Studienordnung Sie studiert haben und geprüft werden wollen. Für sich sollten Sie aber natürlich frühzeitig entscheiden, nach welcher Studienordnung Sie studieren, um dementsprechend Ihr Studium strukturieren und die richtigen Veranstaltungen wählen zu können.

Fragen und Antworten zum M.A.

Ist der M.A. im Einfach- und im Zweifach- M.A. Studierbar?

Sie können sowohl einen Ein-Fach- als auch einen Zwei-Fach-Master Religionswissenschaft belegen. Studienführer für beide Varianten finden sich am Blauen Brett (gegenüber Büro GA 7/62) und auf dieser Seite. Über Kombinationsmöglichkeiten und das weitere Studienangebot informieren Sie sich bitte auf der Homepage der Ruhr-Universität.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich alle, die einen (B.A.-)Abschluss in Religionswissenschaft oder in einem weiteren religionsbezogenen Fach erlangt haben. Im zweiten Fall ist es möglich, dass Sie einige Veranstaltungen der B.A.- Phase nachholen müssen, dies darf aber maximal Leistungen und Seminar im Umfang von 15 CP beinhalten, um die Studierbarkeit des Masters zu gewährleisten. Bitte kontaktieren Sie deshalb vor dem Beginn Ihres Studiums in jedem Falle die Studienberatung des Lehrstuhls.

Was ist der Master 2.0?

Der „Master 2.0“ ist ein neues Konzept des religionswissenschaftlichen Masters, der insbesondere Forschungsnähe und Internationalität des Studiums fördern soll. Im Kern ist im religionswissenschaftlichen Master weiterhin die Gliederung in materiale und systematische Veranstaltungen kennzeichnend, der/die Studierende kann aber frei wählen, welchen der beiden Bereiche er vertiefend studiert. Darüber hinaus kann er sich zwischen einem Forschungs- und einem Praxis-Schwerpunkt entscheiden, um so entweder den Weg in die Promotion oder den Weg in den Beruf zu fokussieren. Alle weiteren Details können Sie den Studienunterlagen entnehmen.

Wie sehen die Abschlussprüfungen im MA aus?

Neben der Masterarbeit beinhaltet der Abschluss des Masterstudiums auch mündliche Prüfungen. In der 1-Fach-Variante handelt es sich um zwei mündliche Prüfungen, die zwei Themen der materialen und zwei Themen der systematischen Religionswissenschaft abprüfen. In der 2-Fach-Variante wird in der Prüfung ein materiales und ein systematisches Thema abgefragt. Die Themen der Prüfung dürfen sich nicht mit dem Thema der Masterarbeit decken, der Stoffumfang eines Prüfungsthemas soll einem Oberseminar entsprechen.

Prüfungen haben jeweils eine Dauer von etwa 40 Minuten. Die Prüfer sollten entsprechend ihrer Schwerpunkte im materialen oder systematischen Bereich ausgewählt werden. Die Liste der Prüfungsberechtigten können Sie der Seite der Prüfungsamtes der Ev.-Theologischen Fakultät entnehmen.

Im Regelfall sind die Prüfungsberechtigten für MA-Abschlussprüfungen Professoren/-innen sowie promovierte Lehrende des Studiengangs.